Das kleine Lexikon der Start-up-Fachbegriffe

Was ihr wissen müsst, um beim Thema Start-ups mitreden zu können.

Rund um die Start-up-Szene hat sich eine recht spezielle und oft englische Fachsprache entwickelt. Häufig ist nur für Eingeweite ersichtlich, wass das Kauderwelsch bedeutet. Für Einsteiger haben wir die wichtigsten Begriffe leichtverständlich von A bis Z zusammengestellt.

Start-up-Lexikon
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A-, B-, C-Finanzierungsrunde

Im Laufe des Wachstumsprozesses eines Start-ups reicht eine Finanzierungsrunde selten aus. Daher werden die verschiedenen Runden mit A, B, C… durchgezählt. Oft steigen die erforderlichen Kapitalspritzen parallel zum Wachstum des Unternehmens von Runde zu Runde an.

Accelerator

Dabei handelt es sich um Institutionen und Unternehmen, die durch Coaching und Dienstleistungen den Aufbau von Start-ups fördern. Von daher stehen sie im engen Zusammenhang mit Inkubatoren und Company Buildern. Es gibt sogar Unternehmen wie Finleap in Berlin, die reihenweise Start-ups aufbauen, um diese an den Markt zu bringen. Meist spielen Accelerators in der Gründungsphase eine große Rolle. Im Regelfall sind Accelerators auf die eine oder andere Weise am Start-up beteiligt.

Die wichtigsten Acceleratoren in Deutschland

Asset Deal/Share Deal

Bei dieser Exit-Strategie wird nicht das gesamte Unternehmen, sondern nur seine Assets weiterverkauft. Dabei kann es sich z. B. um geistiges Vermögen (Intellectual Property) wie Patente oder Software handeln. Wenn indes Unternehmensteile oder das ganze Unternehmen verkauft werden, spricht man von einem „Share Deal“.

Beteiligungsvertrag

Der Beteiligungsvertrag regelt, wie hoch die Kapitalspritze eines Investors ausfällt und welchen Unternehmensanteil er dafür erhält. Da schon der erste Beteiligungsvertrag beträchtliche Auswirkungen auf spätere Finanzierungsrunden und den Verkauf des Unternehmens hat, müssen Start-up-Gründer den Vertragsentwurf aufmerksam lesen.

Bootstrapping

Wenn Gründer den Aufbau ihres Start-ups mit eigenen Mitteln bestreiten, wird dies als „Bootstrapping“ bezeichnet. Vor allem in der Frühphase sind viele Start-ups auf das eigene Geld der Gründer angewiesen, da Venture Capital-Investoren oft erst in der späteren Wachstumsphase zu einem Engagement bereit sind. Manche Gründer ziehen es aber vor, das Wachstum ihres Start-ups vollständig aus dem Cashflow zu bestreiten, um damit keine neuen Anteilseigner aufzunehmen.

Business Angel

Business Angels sind meist (ehemalige) Unternehmer und Geschäftsleute, die in der Frühphase in ein vielversprechendes Start-up investieren. Oft handelt es sich um eine Summe von z. B. 100.000 Euro, um damit in der Seed-Phase den Aufbau des Geschäfts zu ermöglichen. Business Angels stellen darüber hinaus Management-Know-how und ihr Netzwerk zur Verfügung, was gerade jungen Unternehmen weiterhilft.

Zur Liste der wichtigsten Business Angels in Deutschland

Cap Table

Im „Capitalization Table“ oder kurz „Cap Table“ wird festgehalten, wem tatsächlich wie viele Anteile eines Unternehmens gehören. Dies erscheint oft leichter als es tatsächlich ist. So müssen z. B. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wie ESOP oder Unternehmensverschachtelungen berücksichtigt werden. Außerdem kann sich die Verteilung im Laufe diverser Investitionsrunden deutlich verschieben. Einen weiteren Punkt stellt die Lidquidationspräferenz dar, die großen Einfluss auf die Verteilung der Verkaufserlöse im Falle eines Exits hat. Ein „Cap Table“ sorgt hier für Durchblick.

Downround Protection

Leider kann der Wert eines Start-ups zwischen zwei Finanzierungsrunden sinken. Wenn bei der ersten Runde das Unternehmen mit 10 Mio. Euro bewertet wurde, hat der Investor für eine Kapitalspritze von 2,5 Mio. Euro einen Anteil von 25 Prozent erhalten. Falls das Unternehmen bei der zweiten Runde nur noch 8 Mio. Euro Wert ist, erhält der Zweitinvestor indes gut 31 Prozent. Dieses Problem ist als Verwässerung bekannt. Mit der „Downround Protection“ wird die Klausel im Beteiligungsvertrag verstanden, die dem Erstinvestor die Aufstockung seiner Anteile auf die des Zweitinvestors erlaubt.

Drag along- / Tag along-Klauseln

Drag along bedeutet „mitziehen“. Verkauft ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile an einen Investor, müssen die übrigen Gesellschafter ihre Anteile an den Investor zum gleichen Preis abgeben.

Tag along heißt etwa „mitmachen“. Wenn ein Gesellschafter seine Anteile an einen Investor verkauft, dürfen die übrigen Gesellschafter ebenfalls ihre Anteile zum gleichen Preis an den Investor veräußern. Drag along- und Tag along-Klauseln dienen dazu, dass kein Gesellschafter übervorteilt wird.

Due Diligence

Viele Investoren schauen sich vor einem Engagement die Unternehmenszahlen ganz genau an. Dieser formalisierte Prozess wird als „Due Diligence“ bezeichnet, was sich mit „sorgfältiger Prüfung übersetzen lässt.

ESOP

Um ihre Mitarbeiter zu motivieren, legen viele Start-ups ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm auf, was Neudeutsch „Employee Stock Ownership Plan“ (ESOP) heißt. Dabei werden etwa 10 Prozent des Unternehmenswertes für besondere Leistungen von Beschäftigten reserviert. Aus steuerlichen Gründen handelt es sich in Deutschland meist nicht um echte, sondern um virtuelle Anteile sogenannte VSOPs.

Exit

Venture Capital-Investoren wollen ihre Investition in der Regel nach fünf bis zehn Jahren mit einem schönen Gewinn zurückerhalten. Von daher müssen Start-ups von Anfang an eine Strategie für den Ausstieg vorlegen, was als Exit bezeichnet wird. Dabei kann es sich z. B. um den Weiterverkauf an einen Investor (Trade Sale) oder einen Börsengang (IPO) handeln.

Family, Friends & Fools

In der Frühphase greifen Start-up-Gründer gerne auf Kapital von Familienangehörigen, Freunden oder Kollegen zurück. Dabei sollten Gründer allerdings darauf achten, dass sich diese Personen tatsächlich die Investition leisten können und sich über das beträchtliche Risiko bewusst sind. Ansonsten droht in Krisensituation rasch Ärger.

Founders Lock-up

Den Gründern wird üblicherweise für einige Jahre untersagt, sich von ihren Unternehmensanteilen zu trennen.

Fully Diluted

Bei Start-ups wird häufig ein Pool von z. B. 10 Prozent der Unternehmensanteile zur Mitarbeitermotivierung reserviert. Wenn die „Fully Diluted“-Regelung greift, wird dieser Pool vom Wert des Unternehmens von z. B. 10 Mio. Euro abgezogen. Für eine Summe von 2,5 Mio. Euro erhält ein Investor also nicht 25, sondern knapp 28 Prozent der Unternehmensanteile.

Good/Bad Leave

Im Laufe der Jahre verlässt so mancher Gründer ein Start-up, wobei „Good“ und „Bad Leave“ unterschieden werden. Bei dem wesentlich häufigeren Fall des „Good Leave“ verlässt ein Gründer aus guten Gründen das Unternehmen wie Krankheit oder familiäre Zwänge. Falls ein Gründer im Streit geht, wird dies als „Bad Leave“ bezeichnet. Die Unterscheidung kann Auswirkungen auf die Frage haben, wie viel Geld der scheidende Gründer erhält.

Intellectual Property (IP)

Das Haupteigentum vieler Start-ups besteht in ihrem geistigen Vermögen (Intellectual Property) wie Patenten, technischen Verfahren oder Softwarelösungen. Bei der Bewertung bzw. Auflösung eines Start-ups spielt das IP mithin eine große Rolle.

IPO

Unter „Initial Public Offering“ (IPO) wird der Börsengang eines Unternehmens verstanden. Von den Start-ups in Deutschland werden schätzungsweise aber nur 2 Prozent irgendwann an die Börse gebracht. In den USA oder Großbritannien liegen diese Werte deutlich höher.

Lean Start-up

Beim „Lean Start-up“ handelt es sich um eine Methode, mit geringem Aufwand ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, an den Markt zu bringen und zu testen. Von daher steht es in enger Verbindung mit dem „Minimum Viable Product". Es gilt gewissermaßen der Grundsatz: „Fail fast, fail cheap.“

Letter of intent

Mit dem „Letter of intent“ (LoI) vereinbaren Gründer und Investor unverbindliche Verhandlungen. Beide Seiten können also einseitig und ohne Begründung von den Verhandlungen zurücktreten. In dem LoI wird üblicherweise geregelt, dass die Verhandlungen für eine bestimmte Zeit exklusiv sind und keine Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden (Non Disclosure).

Liquidationspräferenz

Wenn sich Investoren an einem Start-up beteiligen, fordern sie oft eine „Liquidationspräferenz“. Diese Klausel sieht vor, dass bei einer möglichen Liquidation des Unternehmens die Investition vorrangig zurückgezahlt wird.

Memorandum of Understanding (MoU)

Das Memorandum of Understanding (MoU) kommt aus dem US-Rechtskreis und stellt einen Vorvertrag dar. Damit ähnelt es einem Letter of Intent. Obgleich es meist nicht rechtsbindend ist, werden hier wichtige Vorentscheidungen gefällt, die sich später kaum noch herausverhandeln lassen. Daher muss das MoU aufmerksam durchgelesen werden.

Minimum Viable Product/MVP

Beim Minimum Viable Product handelt es sich um Produkte oder Dienstleistungen, die die minimalen Voraussetzungen für den Markteintritt darstellen. Für Start-ups handelt es sich um einen Meilenstein, denn so können die Kunden das Produkt testen und es besteht erstmals die Möglichkeit, Geschäft zu generieren.

Monthly Recurring Revenue (MRR)

Das MRR bezeichnet regelmäßig wiederkehrende monatliche Erträge. Dieser Wert wird gerne bei Start-ups als Meilenstein beim Aufbau eines Start-ups verzeichnet und wird daher gerne auf in Beteiligungsverträge aufgenommen.

Participating / Non Participating

Wenn ein Start-up für z. B. 10 Mio. Euro verkauft wird und die Investoren ihr Kapital in Höhe von z. B. 5 Mio. Euro zurückerhalten haben, bleibt die Frage, wie die restlichen 5 Mio. Euro zwischen Investor und Gründern aufgeteilt werden. Falls „Participating“ (nicht anrechenbar) im Beteiligungsvertrag vereinbart wurde, dann erhält der Investor entsprechend seiner Anteile von z. B. 50 Prozent weitere 2,5 Mio. Euro, womit für die Gründer nur noch 2,5 Mio. übrigbleiben. Falls indes die „Non Participating“-Klausel (anrechenbar) gilt, erhalten die Gründer 5 Mio. Euro. Die über 10 Mio. Euro liegenden Verkaufserlöse würden dann wiederum zu 50/50-Prozent ausgezahlt, weswegen dies als „Wasserfall“ bezeichnet wird.

Post Money

Wenn ein Unternehmen 10 Mio. Euro wert ist und ein Investor 2,5 Mio. Euro investiert, dann ist es Post Money 12,5 Mio. Euro wert. Pre Money indes nur 10 Mio. Euro.

Pre Money

Wenn ein Start-up mit 10 Mio. Euro bewertet wird und ein Investor 2,5 Mio. Euro einzahlt, ist es rein rechnerisch schon 12,5 Mio. Euro wert. „Pre Money“ stellt mithin den Unternehmenswert vor der Kapitalspritze dar.

Pre Seed

Bei der „Pre Seed“-Phase handelt es sich um den frühesten Abschnitt in einem Start-up-Lebenszyklus. In dieser Zeit werden die Idee und das Geschäftsmodell entwickelt, obwohl oft nicht einmal die Gesellschaft (UG, GmbH oder AG) gegründet worden ist und noch gar kein Geschäft besteht.

Seed

Dies stellt den Abschnitt im Start-up-Lebenszyklus dar, in dem das Geschäftsmodell im Businessplan niedergeschrieben und das Unternehmen rechtlich und faktisch gegründet wird, selbst wenn noch keine Erträge generiert werden.

Skalierung

Skalierung wird die Wachstumsphase eines Start-ups genannt. Um zu den Start-ups zu gehören, muss ein neu gegründetes Unternehmen ein großes Wachstumspotenzial aufweisen. Dazu muss das Geschäftsmodell skalierbar sein. Dabei kann es sich um ein ganz neues Produkt, ein günstiges Herstellungsverfahren oder ein neues Geschäftsmodell handeln. Der Fantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt, solange Erträge und Gewinne sprudeln.

Term Sheet

Bevor ein Beteiligungsvertrag geschlossen wird, werden in den „Term Sheets" die Konditionen verhandelt, zu dem ein Investor sich engagiert u. a. die Höhe der Kapitalspritze und welchen Anteil der Investor dafür erhält. Obgleich die Term Sheets rechtlich nicht verbindlich sind, finden doch die eigentlichen Verhandlungen in ihnen statt. Von daher müssen Gründer diese ernst nehmen und genau verstehen.

Trade Sale

Der „Trade Sale“ gehört zu den Exit-Wegen von Start-ups, mit dem Teile oder das ganze Unternehmen an einen strategischen Investor verkauft wird. Dabei handelt es sich oft um größere Unternehmen, die sich durch die Einverleibung des Start-ups einen Mehrwert versprechen. So haben z.B. viele traditionelle Medienunternehmen durch den Kauf von Start-ups ihr Digitalgeschäft gestärkt.

Venture Capital

Als Venture Capital werden Investitionen bezeichnet, die ein erhöhtes Risiko gegenüber gewöhnlichen Anlageformen wie Anleihen oder große Aktien haben. Dazu gehören auch Investitionen in Start-ups, weshalb diese Unternehmen von Venture Capital-Investoren abhängig sind. Das erhöhte Risiko gehen Investoren nur ein, wenn sie dafür mit weit überdurchschnittlichen Gewinnen rechnen können.

Vesting

Das Vesting tritt bei einem Start-up ein, wenn einer der Gründer das Unternehmen verlassen möchte. Dabei unterscheidet man zwischen einem „Good Leave“ z. B. aus Krankheitsgründen und einem „Bad Leave“, der Trennung im Streit. Mittlerweile hat sich für das Vesting in Deutschland ein Marktstandard entwickelt. Demnach wird die Auszahlung anteilsmäßig über vier Jahre gestreckt und setzt erst nach dem ersten Jahr ein, womit der gesamte Prozess fünf Jahre dauert.

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