In acht Schritten zum optimalen Term Sheet

In einem Term Sheet werden die Eckpunkte eines späteren Vertrags festgehalten. Da gilt es Fehler zu vermeiden.

Das Term Sheet stammt aus den USA und bedeutet sinngemäß „Eckpunktepapier“. Es enthält also die Kernpunkte, die in einen wichtigen späteren Vertrag wie z. B. einen Beteiligungsvertrag einfließen. Das Dokument stellt eine Absichtserklärung dar und ähnelt damit einem Letter of Intent.

In einem Term Sheet werden regelmäßig die Vorverhandlungen z. B. zu einem Beteiligungsvertrag festgehalten, mit dem ein Investor in ein Start-up einsteigt. Es handelt sich also um ein sehr wichtiges Dokument, an dem kaum ein Start-up vorbeikommt. Wir haben mit einer einschlägig spezialisierten Rechtsanwältin gesprochen, worauf Start-up-Gründer zu achten haben. Weiter stellen wir eine Vorlage für einen Term Sheet bereit und erklären die wichtigsten Fachbegriffe.

Term Sheet
Ein Term Sheet ist wie ein Pakt für gute Geschäfte. (Photo by Hannah Busing on Unsplash)

1. Ein Term Sheet ist verbindlicher als es scheint

„Der Hauptfehler, der immer wieder von Start-ups gemacht wird, ist, die Wichtigkeit des Term Sheet zu unterschätzen“, sagt Rechtsanwältin Gesine von der Groeben von der Kanzlei Dentons in Frankfurt. „Die Term Sheets sind ja unverbindlich; das verhandele ich dann im Beteiligungsvertrag, denkt mancher."

„Das ist ein völlig falscher Gedanke“, warnt die Expertin. Zwar seien die Term Sheets rechtlich gesehen grundsätzlich meist unverbindlich, allerdings würden die wirtschaftlich relevanten Punkte der Beteiligungsrunde (wie z. B. Bewertung, Anteile, Meilensteine, Founders Lock-up, Geschäftsführerverträge usf.) schon in diesen Dokumenten verhandelt und nicht erst im Beteiligungsvertrag.

„Wenn wir Rechtsanwälte anschließend den Beteiligungsvertrag aufsetzen, handelt es sich eigentlich nur um eine Übersetzungsleistung – wenn das Term Sheet gewissenhaft erstellt und verhandelt wurde“, erläutert von der Groeben. Deswegen müssen schon in den Term Sheets sämtliche relevanten Details angesprochen werden.

Auch das German Standard Setting Institute, das sich zum Ziel gesetzt hat, bestimmte Standards in der Start-up-Branche zu etablieren, warnt vor der vermeintlichen Unverbindlichkeit: „Im Gegenteil, der im Term Sheet ausgearbeitete Konsens wird bei der Formulierung der Beteiligungsdokumentation genau und sorgfältig umgesetzt. Abweichungen von diesem Konsens müssen begründet und gegebenenfalls mit allen Parteien besprochen werden. Für verlässliche Investoren gilt das wirtschaftlich Vereinbarte in gleicher Weise wie das klassische Wort des ‚Ehrbaren Kaufmanns‘.“

Falls die Vereinbarungen aus dem Term Sheet nicht eingehalten werden, droht Gründern oft sogar die Pflicht, dem Investor die entstandenen Kosten zu ersetzen, die sogenannte „Break up fee“.

Was bedeutet …

In Term Sheets tauchen regelmäßig einige Begriffe auf, die Gründer kennen sollten.

Founders Lock-up

Den Gründern wird üblicherweise für einige Jahre untersagt, sich von ihren Unternehmensanteilen zu trennen.

Vesting

Das Vesting vom englischen „to vest“, also „übertragen“, regelt, was mit den Anteilen eines Gründers geschieht, sobald er das Unternehmen verlässt. Üblicherweise kann ein Gründer umso mehr Anteile problemlos mitnehmen und veräußern, je länger er im Unternehmen bleibt.

Drag along-Klausel

Drag along bedeutet „mitziehen“. Verkauft ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile an einen Investor, müssen die übrigen Gesellschafter ihre Anteile an den Investor zum gleichen Preis abgeben.

Tag along-Klausel

Tag along heißt etwa „mitmachen“. Wenn ein Gesellschafter seine Anteile an einen Investor verkauft, dürfen auch die übrigen Gesellschafter ihre Anteile zum gleichen Preis an den Investor veräußern. Drag along- und Tag along-Klauseln dienen dazu, dass kein Gesellschafter übervorteilt wird.

Good Leaver

Bei Term Sheets bzw. einem Beteiligungsvertrag wird unterschieden, ob ein Gründer das Unternehmen im Guten oder Schlechten verlässt. Falls es einen legitimen Grund – wie z. B. Krankheit – gibt, dann kann dieser „Good Leaver“ mit geringen Abschlägen auf seine Anteile rechnen.

Bad Leaver

Ein Bad Leaver muss dagegen von empfindlichen Abschlägen ausgehen. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Gründer in die Unternehmenskasse gegriffen hat.

2. Die Frage der Bewertung und Beteiligung

Die Bewertung des Start-ups stellt natürlich die Hauptfrage dar, die innerhalb eines Term Sheet verhandelt werden muss. Denn daraus ergibt sich, wie hoch der Anteil des Investors an dem Unternehmen ausfällt. Nach von der Groebens Erfahrung beläuft sich die Beteiligung bei Business Angels und anderen Frühphaseninvestoren in der Regel auf weniger als 15 Prozent. Start-ups sollten in der Frühphase auch nicht zu viele Unternehmensanteile abgeben, da dann weniger für weitere Finanzierungsrunden bleibt.

„Viele Start-up-Gründer glauben, dass ein Investor nur Geld gibt und sich ansonsten nicht in die Geschäftsführung einmischt“, berichtet von der Groeben. Dies sei allerdings nur selten der Fall. Investoren würden sich sogar regelmäßig über Mitspracherechte Einfluss auf das Start-up sichern, der über den Unternehmensanteil hinausgehe. Da auf diese Weise die Entscheidungsbefugnis der Gründer und der Spielraum für spätere Finanzierungsrunden sinke, sollten Start-ups diese Klauseln aufmerksam durchlesen.

So gehe es um die Frage, welche Angelegenheiten von den Geschäftsführern und welche vom Gesellschafterkreis entschieden werden und welche Entscheidungen zustimmungspflichtig sind. Dazu gehörten üblicherweise Kreditaufnahme, Mietverträge oder die Einstellung wichtiger Mitarbeiter. Falls sich mehrere Business Angels an einem Start-up beteiligen, sollten ihre Stimmrechte in einer Stimmbindungsvereinbarung gepoolt werden, damit sie mit einer Stimme sprechen. Ansonsten könnten einzelne Angel rasch wichtige Entscheidungen blockieren.

3. Meilensteinsvereinbarungen vermeiden

Oft fließen die Investitionssummen nicht in einem Stück, sondern werden in mehrere Tranchen aufgeteilt, die erst nach Erreichen bestimmter Meilensteine ausgezahlt werden wie dem Erreichen eines Minimum Viable Product oder gewisser Ertragsschwellen.

Von der Groeben empfiehlt, sich möglichst wenig auf derartige Meilensteinsvereinbarungen im Term Sheet einzulassen. „Wer legt denn fest, ob ein Meilenstein erreicht wurde? Das ist rechtlich wie tatsächlich oft problematisch“, warnt die Anwältin. Dies gelte umso mehr, als die Investoren ihre Anteile meist sofort zur Gänze erhalten, während das Geld nur in Tranchen fließt.

Gesine von der Groeben

Wer legt denn fest, ob ein Meilenstein erreicht wurde? Das ist rechtlich wie tatsächlich oft problematisch.

Gesine von der Groeben, Rechtsanwältin bei Dentons

4. Founders Lock-up und Vesting

Eine weitere Regelung der Term Sheets stellen regelmäßig das sogenannte Founders Lock-up und das Vesting dar. Demnach dürfen die Gründer in den ersten Jahren ihre Anteile nicht verkaufen. Da die Qualität des Gründerteams maßgeblich über Erfolg und Misserfolg eines Start-ups entscheidet, versuchen Investoren die Gründer über das Founders Lock-up und insbesondere das Vesting an das junge Unternehmen zu binden. „Es handelt sich um eine Form der negativen Incentivierung“, kommentiert von der Groeben.

Bei ausscheidenden Gründern werden Good leaver und Bad Leaver unterschieden. Als Gründe für einen Good leave gelten etwa Krankheit, Familie und neue berufliche Chancen. Bei einem Bad Leave verlässt ein Gründer das Unternehmen im Streit. Es sollte geregelt werden, wie viel Geld und in welchen Tranchen ein ausscheidender Gründer erhält. Üblich sind je ein Viertel über vier Jahre.

5. Die Drag Along- und Tag Along-Klauseln

Auch die Drag Along- und Tag Along-Klauseln finden sich in den Term Sheets, die beim Verkauf des Start-ups an jemand anderen wie z.B. an ein größeres Unternehmen greifen und somit zu den Exit-Bestimmungen zählen. Normalerweise will ein solcher Käufer natürlich nicht nur Anteile des Start-ups, sondern das gesamte Unternehmen erwerben.

Die Drag Along-Klausel (deutsch: „mitziehen“) bezeichnet die Pflicht, dass sobald ein Gesellschafter seine Anteile veräußert, auch die Minderheitsgesellschafter ihre Beteiligungen mitveräußern müssen.

Die Tag Along-Klausel (deutsch: „mitmachen) besagt wiederum, dass die übrigen Gesellschafter von dem veräußerungswilligen Gesellschafter verlangen können, dass er dafür Sorge trägt, dass sie ihre Anteile an den Käufer zum gleichen Preis wie der veräußerungswillige Gesellschafter verkaufen dürfen.

6. Geschäftsführerverträge

Üblicherweise finanzieren sich die Founder in der Frühphase ihres Start-ups selbst. „Wenn dann ein Investor einsteigt, ist erstmals Geld in der Kasse", sagt von der Groeben. Dies ermöglicht ihnen erst, sich fortan auch ein Geschäftsführergehalt zu zahlen. Dazu sollten in den Term Sheets die entsprechenden Geschäftsführerverträge samt Bonus- und Urlaubsregelungen berücksichtigt werden. Die Gehälter rangieren allerdings unterhalb des marktüblichen Niveaus. Schließlich sollen die Gründer noch einen Anreiz für den Erfolg des Start-ups haben, der erst mit dem Exit tatsächlich monetarisiert wird.

7. Vorlage für Term Sheets

Was Term Sheets enthalten

  • zeitlichen Ablauf der eigentlichen Verhandlungen,
  • Finanzierungshöhe und Verwendung der Mittel,
  • Bewertungsmethode des Start-ups,
  • Exit aus dem Investment,
  • Vertraulichkeit
  • Exklusivität der Verhandlungen

Wie eine Vorlage für Term Sheets aussieht

A. Beteiligung: Pre- und Post Money-Bewertung, Höhe der Investition, Form des Investments, Verwendungszweck, Zahlungsabfolge und Milestones, die Anteilsverteilung und ggf. Mitarbeiterbeteiligung.

B. Corporate Governance: Gesellschaftervereinbarung, Mehrheitserfordernisse, zustimmungspflichtige Geschäfte, Geschäftsführung (Namen) und Beirat.

C. Verfügungs- und Exitbestimmungen: Vinkulierung (Restriktionen zur Veräußerung von Anteilen), Liquidation Preference, Verwässerungsschutz, Andienungspflicht und Mitveräußerungspflicht (Drag Along bzw. Tag Along).

Anlage:

1. Cap Table (zu A Anteilsverteilung)

2. Zustimmungspflichtige Geschäfte (zu B)

Eine Vorlage zu einem Term Sheet auf Deutsch und Englisch bietet das German Standard Setting Institute zum Download an.

8. Fazit zum Term Sheet

Wie bei einem Letter of intent dürfen sich Start-up-Gründer nicht von der rechtlichen Unverbindlichkeit eines Term Sheet täuschen lassen. Vielmehr werden darin bereits die entscheidenden wirtschaftlichen Vorgaben festgehalten, die später im verbindlichen Beteiligungsvertrag umgesetzt werden. Daher müssen Gründer die Term Sheets ganz genau studieren, alles verstehen und sich ggf. rechtliche Beratung holen.

Und der beste Tipp zum Schluss: Am Günstigsten ist es, wenn Start-ups gleich zwei Term Sheets von unterschiedlichen Investoren vorliegen haben, denn dann lässt sich noch einiges heraushandeln.

Tipps unserer Partner
Digitale Liquiditätsplanung

Jetzt lesen
Transform the future

Jetzt lesen
Boost für Start-ups

Jetzt lesen