Intellectual Property: Wie Start-ups ihr geistiges Eigentum schützen

Patente, Markennamen und das große Problem mit der Software. Start-ups leben von ihrem geistigen Eigentum.

Start-ups leben von der Hoffnung auf den wirtschaftlichen Durchbruch. Abgesehen von den Einlagen der Investoren wie Business Angels oder Venture Capital-Geber besteht das Hauptkapital meist in geistigem Eigentum wie technischen Erfindungen, Patenten, Marken und sehr häufig einem Softwarecode. Da sich der Wert des Start-ups maßgeblich an diesem Intellectual Property bemisst, müssen Gründer von Anfang an Urheberrechtsverletzungen vermeiden und ihr geistiges Eigentum rechtlich schützen.

Intellectual Property
Photo by Nick Fewings on Unsplash

1. Vorsicht bei geistigem Eigentum von Freelancern

„In der Frühphase programmieren Gründer oft in einem Coworking-Space und Freunde von nebenan helfen mit Code-Schnipseln aus, obwohl sie gar keine Angestellten des Start-ups sind“, erzählt Rechtsanwalt Christoph Ritzer von der Kanzlei Norton Rose Fulbright in Frankfurt. Damit könnten diese Freunde auch Urheberrechte an der Software geltend machen. Das gleiche gilt für sämtliche Freelancer und andere Personen, die an der Programmierung mitwirken. „Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb geistigen Eigentums“, warnt Ritzer. Vielmehr müssten die Gründer aktiv regeln, dass der Softwarecode tatsächlich vollständig ihrem Unternehmen gehört.

Spätestens wenn die Start-up-Gründer auf Investorensuche gehen, rächt sich Ritzers Erfahrung nach der schlampige Umgang mit dem Intellectual Property. Denn Investoren prüfen routinemäßig ganz genau, ob den Start-ups das genutzte geistige Eigentum gehört. Falls die Gründer das nicht sauber mit Hilfe von Dokumentationen nachweisen können, dann fällt entweder die Investition aus oder die Bewertung des Start-ups. „Investoren haben immer schon den Exit im Hinterkopf“, gibt Ritzer zu bedenken. Wenn die ordentliche Dokumentation fehlt, muss diese mit großem Aufwand nachgeholt oder der jeweilige Softwarecode neu programmiert werden. „Ich habe es schon erlebt, dass ein Start-up große Teile seines Softwarecodes neu programmieren musste, um die Urheberrechtsfrage zu lösen“, erzählt Ritzer. So etwas sei aufwändig und teuer und der Bewertung abträglich. „Wenn man aber von Anfang an darauf achtet, dann ist das kein großer Akt."

Um dem Problem vorzubeugen, empfiehlt Ritzer Gründern von Anfang an, sich von allen Mitwirkenden die Rechte übertragen zu lassen. Anfangs lässt sich dies meist mit wenig Aufwand realisieren. „Spendiert ihnen einfach einen Kasten Bier, ein Abendessen oder legt einfach 1000 Euro auf den Tisch und lasst euch die Rechteübertragung unterschreiben“, betont Ritzer. Falls Gründer diese Rechteübertragung versäumt haben, sollten sie das also schleunigst nachholen.

2. Achtung bei Open Source

Viele Programmierer greifen für ihren Code umfangreich auf Open Source-Software zurück −, das gehört längst zum Standard. Doch dabei lauern aus Urhebersicht große Gefahren. „Open Source bedeutet nicht gemeinfrei. Das stellt einen großen Irrtum dar“, warnt Ritzer. Denn in der Open Source-Community kursieren laut dem Rechtsanwalt etwa 200 verschiedene Lizenztypen.

Nach Ritzers Erfahrung sind vor allem die weitverbreiteten GNU Public Licence 2 und 3 problematisch. Diese können zum sogenannten „Copyleft-Effekt“ führen, wonach die auf dieser Basis programmierten Codes automatisch unter die gleiche Lizenz fallen. Jeder kann also den auf diese Weise geschaffenen Code kostenfrei nutzen. Unproblematisch sind dagegen „Public Domain“, „gemeinfrei“ oder auch die „MIT-Lizenz“.

3. Saubere Dokumentation ist Trumpf

Um keine Probleme zu bekommen und auch etwaige Investoren zufriedenzustellen, führt also kein Weg an einer sauberen Dokumentation der Rechte am geistigen Eigentum vorbei. Dazu empfiehlt Ritzer sich nicht allein die Rechteübertragung aller Mitwirkenden schriftlich bestätigen zu lassen, sondern diese auch in den einschlägigen Versionsverwaltungen für die Softwareprogrammierung zu verzeichnen. Da Versionsverwaltungen in der modernen Programmierung längst Standard sind, sei es nur ein kleiner Schritt, auch gleich die Rechte an den jeweiligen Programmschnipseln mit zu dokumentieren.

Spendiert ihnen einfach einen Kasten Bier, ein Abendessen oder legt einfach 1000 Euro auf den Tisch und lasst euch die Rechteübertragung unterschreiben.

Christoph Ritzer, Rechtsanwalt bei Norton Rose Fulbright

4. Patente anmelden

Bei technisch-orientierten Start-ups spielen Erfindungen und Patente eine zentrale Rolle und sind entsprechend wichtig für die Unternehmensbewertung. Von daher rät Ritzer, einschlägige Erfindungen offiziell als Patente anzumelden. Bei den meisten technisch-orientierten Start-ups handelt es sich ohnehin um Universitätsausgründungen. Üblicherweise besitzen deutsche Unis einschlägige Stellen, die sich um die Patentanmeldung kümmern. Viele Unis lassen sich dabei Rücklizenzen einräumen. Die Uni kann also die Erfindung trotz Patentanmeldung weiterhin für ihre Zwecke wie Lehre und Forschung verwenden. Oft stelle sich bei solchen Patenten allerdings die Frage: „Was ist das überhaupt wert?“ Tatsächlich handelt es sich um eine interessante Frage, die in den meisten Fällen aber erst nach dem hoffentlich erfolgreichen Wachstumsprozess des Start-ups beantwortet werden kann.

5. Recherche bei Markennamen lohnt sich

Start-ups sollten sich nicht nur einen hübschen Markennamen ausdenken, sondern auch prüfen, ob dieser nicht bereits vergeben ist. „Da lohnt sich schon etwas Recherche", kommentiert Ritzer. Die Namen ließen sich problemlos online beim Deutschen Patent- und Markenamt nachschlagen und auch für kleines Geld dort eintragen. Komplizierter wird die Angelegenheit, wenn das Start-up eine internationale Expansion anstrebt. Angesichts von etwa 200 Staaten weltweit stellt es ein Ding der Unmöglichkeit dar, sämtliche Markenämter abzuklappern. „In der Praxis konzentriert man sich dann auf die großen Märkte", kommentiert Ritzer.

Doch im Unterschied zu den Urheberrechten bei Software oder Patenten ließen sich Versäumnisse bei den Markenrechten nachträglich noch korrigieren. „Solange das Start-up noch nicht allzu groß ist, kann man immer noch den Namen ändern, ohne viel Geld auszugeben", ergänzt der Rechtsanwalt.

6. Das richtige Schutzrecht für Intellectual Property

Je nachdem, was ihr schützen lassen wollt, könnt ihr von verschiedenen gewerblichen Schutzrechten Gebrauch machen. Hier eine Übersicht über die gängigsten Schutzrechte:

Schutzrecht Schutz für...
Patent

Technik-Erfindungen, die eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen

Marke Namen, Wörter, Zeichen, Logos, etc.
Design Gestaltung von Flächen, dreidimensionale Objekte (bspw. Verpackungen oder Produktformen)
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