NRW.Bank investiert 51,4 Mio. Euro Eigenkapital in Start-ups

Die Förderbank aus NRW hat für Start-ups besondere Coronahilfen aufgelegt.

Die Corona-Krise geht auch an Start-up-Unternehmen nicht spurlos vorbei. Daher hat die NRW.Bank im vergangenen Jahr allein 30,3 Mio. Euro an Coronahilfen an Wachstumsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen vergeben.

Insgesamt hat die landeseigene Förderbank in 136 Finanzierungsrunden rund 51,4 Mio. Euro Eigenkapital an Start-ups verteilt, wie aus dem jetzt vorgelegten Geschäftsbericht für 2020 hervorgeht. Insgesamt summiert sich damit das investierte Kapital auf 508,3 Mio. Euro, was jeweils etwa hälftig auf die Frühfinanzierung und auf den Mittelstand entfällt. Die gesamte Gründerförderung 2020 (Fremd- und Eigenkapital) beziffert die NRW.Bank auf 560,4 Mio. Euro.

NRW.Bank
Die Zweigstelle der NRW-Bank in Münster (Foto: NRW.Bank)

Coronahilfen von bis zu 200.000 Euro verfügbar

Allein 20,8 Mio. Euro wurden über das Programm „NRW.Start-up akut“ an 112 Unternehmen verteilt. Dabei handelt es sich um Wandeldarlehen von bis zu 200.000 Euro und mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren für Start-ups, die weniger als drei Jahre alt und von Corona besonders betroffen sind.

„Um die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, haben wir unseren Fokus auf die zügige Durchleitung der Bundesfördermittel, die Ausweitung von Risikoübernahmen und Eigenkapitalangeboten sowie die Beratung in jedweder digitalen Form gelegt“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Unsere Aufgabe für 2021 ist es, gemeinsam mit dem Land dafür zu sorgen, dass der Wirtschaftsaufschwung nach Ende des Lockdowns gelingt und angeschlagene Unternehmen wieder gesunden.“

Verschiedene Fördermöglichkeiten verfügbar

Neben den genannten Coronahilfen bietet die NRW.Bank diverse Instrumente zur Start-up-Finanzierung bereit. Dazu gehört etwa eine Dachfondsinitiative für Seed-Finanzierungen, offene Beteiligungen in Zusammenarbeit mit Business Angels und Kredite mit bis zu 70-prozentiger Haftungsfreistellung für besonders innovationsstarke Start-ups. Interessierte Gründer können sich an die „Beratungsstelle für technologische Gründungswillige aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen" wenden.

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